COMPO Duaxo Universal Pilz-frei 150 ml für ca. 500 m²
16,49 €
ab 1 Stück:
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Fungizid-Konzentrat gegen z.B. Echten Mehltau, Birnengitterrost, Kräuselkrankheit, Rost, Schorf, Rutensterben und Blattflecken
Pflanzenschutzmittel-Gruppe: Fungizid
Wirkstoff: Difenoconazol
Wirkstoffgehalt im Produkt: 16,7 g/l
Zulassungsnummer DE: 006300-60
Reg. Nr. AT: 3346-0
Duaxo® Universal Pilz-frei ist sehr gut pflanzenverträglich. Empfindliche Pflanzenarten oder -sorten sind nicht bekannt. An heißen Tagen nur in den Abendstunden anwenden. Da es große Sortenunterschiede geben kann, ist vor der Behandlung größerer Bestände oder wertvoller Einzelpflanzen die Verträglichkeit an einigen Blüten und Blättern zu testen. Beobachtungszeit 10 Tage.
- Für die Anwendung an mehr als 30 Kulturen
- Stoppt die Ausbereitung in bereits befallenen Blättern
- Langanhaltende Wirkung durch Depoteffekt
- Sehr ehrgiebig: 150ml reichen für 500m²
Anwendungsempfehlung
Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.
Duaxo® Universal Pilz-frei zeichnet sich gegen Schorf mit einer langen und sehr guten Wirksamkeit aus.
Kräuselkrankheit an Pfirsich, Aprikose und Nektarine: Für eine erfolgreiche Behandlung sind die richtigen Spritztermine, abhängig von Wetter und Entwicklung der Blattknospen, wichtig. Wir empfehlen 3 Behandlungen durchzuführen. Erste Anwendung sobald die Blattendknospen an den einjährigen Langtrieben beginnen anzuschwellen. Achtung – je nach Witterungsverlauf kann das durchaus schon in Dezember, Januar oder Februar sein! Folgebehandlungen: Die Spritzungen müssen in Regenperioden mit Tagesmitteltemperaturen über 8 °C im Abstand von 10 Tagen wiederholt werden (aber nicht bei Regen spritzen, sondern abwarten, bis die Blätter abgetrocknet sind; letzte Behandlung nach Aufbrechen der Knospen, wenn die grünen Blattspitzen sichtbar sind. Zum Zeitpunkt der Spritzungen müssen die Äste trocken sein. Bei trockenen Bedingungen und Temperaturen unter 8 °C kann mit der Wiederholung der Spritzung gewartet werden.
Himbeer-Rutensterben: Die Behandlung der Jungruten (ab 20 cm Länge) erfolgt bei sommertragenden Sorten nach der Ernte (nach Entfernung der Tragruten) bis vor der Blüte im nächsten Jahr. Bei herbsttragenden Sorten, bei denen nach der Ernte alle Ruten bodennah abgeschnitten werden, empfehlen wir die Behandlung bis vor der Blüte im nächsten Jahr (ab 20 cm Rutenlänge). Besonders bei häufigem Regen sollten 3 Behandlungen an den Jungruten in 7 bis 14-tägigen Abständen erfolgen. Eine Bekämpfung ist nur erfolgreich in Kombination mit anbautechnischen Maßnahmen.
Beispielsweise sollte bei starkwüchsigen Sorten der ersten Rutenschub entfernt werden. Ebenso sind Verletzungen an Jungruten, Staunässe, zu dichte Pflanzenbestände und das Vorhandensein hoher Unkräuter zu vermeiden. Für ein ausgeglichendes Rutenwachstum (Bewässerung, Düngung) ist zu sorgen. Wir empfehlen COMPO Beeren Langzeit-Dünger oder COMPO NaturDünger für Beeren mit Guano zu verwenden. Kranke Ruten müssen abgeschnitten und vernichtet werden.
Anwendungszeitraum
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen.
Wartezeiten
- Apfel, Birne, Rote Beete, Kohlrübe, Sauer-, Süßkirsche, Pflaume: 28 Tage
- Gurke und Zucchini: 3 Tage Frische Kräuter: 14 Tage
- Anderes Gemüse: 21 Tage
- Aprikose, Nektarine, Pfirsich, Spargel, Erdbeere, Himbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Zierpflanzen, Ziergehölze (inkl. Rosen): Keine
Anwendungsgebiete
- Garten
- Gewächshaus
Echter Mehltau, Rost, Blattflecken: Zierpflanzen (Freiland und Gewächshaus)
Sternrußtau: Rosen (Freiland)
Schorf: Apfel, Birne (Freiland), Ziergehölze (Freiland)
Echter Mehltau: Apfel, Birne
Birnengitterrost: Birne (Freiland)
Kräuselkrankheit: Pfirisch, Aprikose, Nektarine (Freiland)
Rost: Pflaume (Freiland)
Monilia laxa: Sauerkirsche, Süßkirsche, Pflaume (Ziergehölze)
Weißfleckenkrankheit, Rotfleckenkrankheit: Erdbeere (nach der Ernte; Freiland)
Rutensterben, Himbeerrost*: Himbeere (Freiland)
Echter Mehltau: Gurken, Zucchini (Gewächshaus)
Blattfleckenkrankheit, Stängelbrand: Gurken, Zucchini (Freiland)
Rost, Laubkrankheit: Spargel (Freiland)
Blattflecken: Rote Beete (Freiland)
Echter Mehltau, Pilzliche Blattflecken: Kohlrübe (Freiland), Pastinak (Freiland), Wurzelpetersilie (Freiland), Schwarzwurzel (Freiland), Meerrettich (Freiland)
Echter Mehltau, Rost, Pilzliche Blattflecken: Frische Kräuter (Freiland)
Möhrenschwärze, Schwarzfäule, Echter Mehltau, Blattfleckenkrankheit (Blattbefall): Möhre (Freiland)
Blattfleckenkrankeit (Septoria-Arten): Knollensellerie, Bleichsellerie (Freiland), Poree (Freiland)
Kohlschwärze, Ringfleckenkrankheit: Kopfkohl (Freiland; Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl), Blumenkohl,
Brokkoli (Freiland)
Kohlschwärze, Schwarzfäule, Ringfleckenkrankheit, Echter Mehltau: Pak Choi, Chinakohl (Freiland)
Pupurfleckenkrankheit: Speisezwiebel (Freiland; Nutzung als Trockenzwiebel)
* Diese Krankheit wird nach eigenen Erfahrungen bei Einsatz in den festgesetzten Anwendungsgebieten mit erfasst.
Dosierung
Zur Dosierung beiliegenden Messbecher verwenden. Diesen nach Gebrauch gut mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe zugeben. Immer nur so viel Spritzbrühe ansetzen wie gebraucht wird. Angesetzte Spritzbrühe gut rühren oder schütteln und am gleichen Tag aufbrauchen.
Die Menge der Spritzbrühe richtet sich nach der Pflanzenhöhe:
- Gemüse und Kräuter im Freiland: 600 ml Spritzbrühe pro 10 m²
- Gurken im Gewächshaus:
- Pflanzengröße bis 50 cm: 600 ml Spritzbrühe pro 10 m²
- Pflanzengröße 50 – 125 cm: 900 ml Spritzbrühe pro 10 m²
- Pflanzengröße über 125 cm: 1200 ml Spritzbrühe pro 10 m²
- Rosen und andere Zierpflanzen im Freiland und Gewächshaus:
- Ziergehölze im Freiland:
- Pflanzengröße bis 50 cm: 250 ml Spritzbrühe pro 10 m²
- Pflanzengröße 50 – 125 cm: 625 ml Spritzbrühe pro 10 m²
- Pflanzengröße über 125 cm: 1500 ml Spritzbrühe pro 10 m²
Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel Beratungsdienst hinzuziehen.
Lagerung und Abfallbeseitigung
Kühl und trocken, aber frostfrei nur in der verschlossenen Originalverpackung lagern. Leere Verpackung der Wertstoffsammlung zuführen. Packungen mit evtl. anfallenden Produktresten bei Sammelstellen für Haushaltschemikalien
abgeben. Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht wieder verwenden.
Hinweise Umwelt
Das Mittel ist giftig für Algen, Fische und Fischnährtiere. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen), Typhlodromus pyri (Raubmilbe), Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze), Poecilus cupreus (Laufkäfer), Chryoperla carnea (Florfliege) und Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe), als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) und als schädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft. Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge bzw. Anwendungskonzentration als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Hinweise zum Schutz des Anwenders
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Nach der Arbeit Hände waschen. Anwendung Erdbeeren: Erntegut nicht verzehren. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Allgemeine Hinweise: Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen).
- Nach Einatmen: Bei Beschwerden nach Einatmen: Frischluft, Arzthilfe.
- Nach Hautkontakt: Mit Wasser und Seife gründlich abwaschen.
- Nach Augenkontakt: Mindestens 15 Minuten mit viel Wasser gründlich ausspülen und Arzt konsultieren.
- Nach Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nach trinken.
Anwendungsbestimmungen/Auflagen
Pflanzenschutzmittel dürfen auf Freilandflächen grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Für Anwendungen auf anderen Flächen (sogenanntes Nichtkulturland wie z. B. Hofflächen, Garagenzufahrten, Gehwege) oder für befestigte Flächen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des für Sie zuständigen Pflanzenschutzdienstes.
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewendet werden. Die in der Gebrauchsanleitung genannten Abstände zu Gewässern wie Flüssen, Bächen, Seen, Gräben, Gartenteichen sind unbedingt einzuhalten. Gesonderte Abstandsregelungen gelten in einzelnen Bundesländern.
Zum Schutz des Grundwassers darf die Anwendung der beiliegenden Pflanzenschutzmittel in Wasserschutzgebieten dann nicht erfolgen, wenn dies in der Gebrauchsanleitung aufgeführt ist. Angaben, ob Ihr Garten in einem Schutzgebiet liegt, können Sie bei Ihrer Kreisbehörde erfragen.
Sind Pflanzenschutzmittel als bienengefährlich gekennzeichnet, dürfen sie grundsätzlich nicht an blühenden Pflanzen sowie an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden (auf Honigtau an den Pflanzen achten), angewendet werden. Für die Anwendung innerhalb eines Umkreises von 60 Metern um einen Bienenstand innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs ist die Zustimmung des Imkers erforderlich.
Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Hinweise zum Schutz des Pflanzenschutzmittel-Anwenders (insbesondere Schutzkleidung) sind zu beachten.
Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden.
Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Bitte beachten Sie die Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung.
Bitte beachten Sie dasSicherheitsdatenblatt.
Bitte beachten Sie die Hinweise zu Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln.
Bitte beachten Sie bei allen Anwendungen das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen - Pflanzenschutzgesetz (12-Abs-2-PflSchG).
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